Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB)

Anhängervermietung Hollenstedt

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Anhänger zwischen der Anhängervermietung Hollenstedt, Inhaber Klaas Knaack, Oldendorfer Straße 29a, 21279 Appel, Telefon 04165 – 9984555, E-Mail trailer@knaack-hollenstedt.de, Steuernummer 15/122/10762 (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Anhänger auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Mit Absenden des Buchungsformulars gibt der Mieter eine verbindliche Buchungsanfrage ab. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Vermieter (z. B. per E-Mail) zustande.

(3) Der Mieter erhält die Vertragsbedingungen sowie die für seine Buchung geltenden Stornobedingungen mit der Buchung bzw. Bestätigung in Textform.

§ 3 Mietgegenstand

(1) Vermietet werden Anhänger der Kategorien M (Planenanhänger, 1-Achser, zulässiges Gesamtgewicht 1.350 kg), L (Tandemanhänger, 2.000 kg) und XL (Autotransporter/PKW-Trailer, 2.700 kg) gemäß der jeweils aktuellen Beschreibung.

(2) Der Anhänger wird in verkehrssicherem, sauberem und vollständigem Zustand übergeben. Der Mieter hat den Anhänger bei Übernahme zu prüfen; erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Nutzlast einzuhalten sowie die Ladung ordnungsgemäß nach den Vorschriften der StVO zu sichern.

§ 4 Mietpreise, Nebenkosten und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Vollkaskoversicherung (10,00 € pro Tag) sowie ggf. gemietete Spanngurte (5,00 € einmalig, nur XL) werden zusätzlich berechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Vermieters bei Abholung vor Ort (Barzahlung oder EC-Karte) oder – nach Vereinbarung – per Vorkasse bzw. auf Rechnung. Geschäftskunden können nach individueller Vereinbarung auf Rechnung mit individuellem Zahlungsziel zahlen.

(4) Bei Übernahme ist eine Kaution in Höhe von 200,00 € zu hinterlegen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Anhängers unverzüglich zurückerstattet.

§ 5 Mietdauer, Abholung und Rückgabe

(1) Mietbeginn und Mietende richten sich nach der Buchung. Abholung und Rückgabe sind nach vorheriger Absprache auch außerhalb üblicher Zeiten (24/7) möglich.

(2) Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in sauberem und verkehrssicherem Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Verspätung zusätzlich der Kurzzeittarif (bis 5 Stunden) der jeweiligen Anhängerkategorie berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Bei erheblicher Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 90,00 € zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 6 Voraussetzungen des Mieters, Fahrerlaubnis, Legitimation

(1) Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gültige, für das Gespann geeignete Fahrerlaubnis verfügen (in der Regel Klasse B, bei größeren Gespannen ggf. Klasse BE). Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die zulässige Anhängelast und das zulässige Gesamtgewicht seines Zugfahrzeugs zu beachten.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, sich bei Übergabe den gültigen Personalausweis und Führerschein vorlegen zu lassen. Bei unbeaufsichtigter Übergabe kann der Vermieter eine vorherige Identitäts- und Führerscheinprüfung verlangen.

(3) Die Weitergabe oder Untervermietung des Anhängers an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

§ 7 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

(1) Der Mieter behandelt den Anhänger pfleglich, beachtet die Vorschriften der StVO und der StVZO und nutzt ihn ausschließlich bestimmungsgemäß.

(2) Der Mieter haftet für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie für Bußgelder, die während der Mietzeit anfallen.

(3) Schäden, Unfälle oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich zu melden; bei Unfall oder Diebstahl ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.

§ 8 Versicherung, Schäden und Haftung des Mieters

(1) Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Bucht der Mieter die Vollkaskoversicherung, ist seine Haftung für Schäden am Anhänger auf die Selbstbeteiligung von 500,00 € je Schadensfall begrenzt; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei vertragswidrigem Gebrauch.

(2) Ohne gebuchte Vollkaskoversicherung haftet der Mieter für Schäden am Anhänger in voller Höhe.

(3) Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden, Verlust und übermäßige Abnutzung nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Stornierung, vorzeitige Rückgabe und Nichterscheinen (No-Show)

(1) Der Mieter kann bis 8 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei stornieren.

(2) Bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen (No-Show) hat der Mieter 100 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalen Schadensersatz zu zahlen.

(3) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der Betrag entsprechend. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail); maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.

(5) Eine vorzeitige Rückgabe entbindet nicht von der Zahlung des vereinbarten Mietpreises, soweit der Vermieter den Anhänger nicht anderweitig vermieten kann.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht kann bei Verträgen über Dienst- bzw. Vermietungsleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, nach § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein. Die im Einzelfall geltende Widerrufsbelehrung wird dem Mieter im Rahmen des Buchungsvorgangs mitgeteilt.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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